Vollgutachten

Vollgutachten

Voll­gut­ach­ten nach § 21 StV­ZO

Wann brauche ich ein Vollgutachten?

Damit ein Fahrzeug für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass das Fahrzeug mit einem genehmigten Typ übereinstimmen muss.

Die meisten Fahrzeuge, die in Europa hergestellt werden und für den europäischen Markt bestimmt sind, haben eine EG-Typgenehmigung. Wenn ein Fahrzeug keine Typgenehmigung hat oder wenn seine Typgenehmigung abgelaufen ist, dann braucht es ein Vollgutachten, um eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu erhalten.

Ein solches Vollgutachten wird beispielsweise erforderlich für:

  • Fahrzeuge, die aus anderen Ländern (wie den USA oder der Schweiz) in die EU gebracht werden, müssen zugelassen werden,
  • die Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne ABE und EG-/EU-Typgenehmigung,
  • wenn Sie ein Auto haben, das seit mehr als sieben Jahren stillgelegt ist und für das Sie keine Dokumente finden können, können Sie es neu anmelden,
  • Neue Fahrzeuge in bestimmten Kategorien (Motorräder, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge).

Was ist das Vollgutachten?

Bei der Erstellung des vollständigen Gutachtens gemäß § 21 StVZO stellen wir fest, ob Ihr Fahrzeug alle Bau- und Betriebsvorschriften erfüllt. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen wir möglicherweise einige Änderungen oder Ausnahmen von bestimmten Ausstattungsvorschriften vornehmen. Wir ermitteln auch die technischen Daten für Ihre Zulassungsbescheinigung und prüfen, wie sicher das Fahrzeug im Straßenverkehr sein wird.

Was brauche ich für das Vollgutachten?

Einige Prüfpunkte können von unseren Bevollmächtigten des Technischen Dienstes am Fahrzeug selbst überprüft werden. Für andere benötigen wir einen entsprechenden Prüfbericht (z. B. einen Abgasbericht eines anerkannten Labors).

Wenn der Hersteller die Daten nicht bestätigen kann, benötigen Sie ein Datenblatt von einer anerkannten Datenblattstelle. Dazu gehört zum Beispiel ein Nachweis über das Abgas- und Geräuschverhalten. Sie können dieses Datenblatt selbst bei einer Datenblattstelle Ihrer Wahl bestellen. Oder Ihr GTÜ-Partner vor Ort kann dies für Sie tun.

Erforderliche Unterlagen für die Begutachtung

  • Herstellerzertifikat oder das Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle
  • Ausländische Zulassungsdokumente, wie der US-Titel, sind wichtig für die Zulassung eines Autos im Ausland
  • Wenn Sie Änderungen an Ihrem Auto vorgenommen haben, müssen Sie eine Prüfbescheinigung vorlegen
  • ggf. weitere Unterlagen, wie z. B. Carfax-Abfrage.

Wir können Ihnen bei allem helfen, was mit der Erstellung eines vollständigen Gutachtens für Ihr Auto zu tun hat.

KONTAKT

Technik braucht Sicherheit.

Kontakt