Schadstoffplaketten

Schadstoffplaketten

Über die amtlichen Umweltplaketten

Autofahrer können sich für den Kauf einer Feinstaubplakette entscheiden. Mit ihr können sie weiterhin in Umweltzonen fahren. Die offiziellen "Feinstaubplaketten" sind bei uns erhältlich.

Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) zugeordnet.

Das Datum der Erstzulassung finden Sie in der Zulassungsbescheinigung im Feld B.

Welche Kraftfahrzeuge sind betroffen?

Pkw, Busse und Lkw.

Ausgenommen von dieser Verordnung sind folgende Fahrzeuge:

  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVZO (z. B. Blaulicht)
  • mobile Maschinen
  • Fahrzeuge, mit denen außergewöhnlich gehbehinderte, blinde oder hilflose Personen fahren oder gefahren werden, bei Nachweis von „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
  • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
  • Oldtimer mit H-/07er-Kennzeichen

In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die relevante Schlüsselnummer in Feld 14.1, bei älteren Fahrzeugscheinen im Feld „zu 1“. Relevant sind jeweils die letzten beiden Ziffern.

Nachrüsten

Viele Autofahrer rüsten auf umweltfreundlichere Technologien um, weil sie Gefahr laufen, aus den Umweltzonen ausgesperrt zu werden. Nach der Umrüstung des Fahrzeugs durch eine zugelassene Werkstatt erhält der Halter eine Abnahmebescheinigung. Auf dieser Grundlage trägt die Zulassungsstelle den neuen Partikelminderungswert (PM-Wert) in die Fahrzeugpapiere ein.

Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge brauchen in deutschen Umweltzonen eine Feinstaubplakette

Autos mit ausländischer Zulassung, die einen geringen Schadstoffausstoß haben, können in deutschen Städten mit Umweltzonen fahren, ohne dass Gebühren anfallen. Die Autos müssen eine Plakette haben, die zeigt, dass sie emissionsarm sind.

Wenn Ihr Auto eine Plakette hat, die die gleiche Farbe hat wie der Aufkleber auf dem Schild, dann dürfen Sie in dieser Umweltzone fahren.

Kraftfahrzeuge, die mit einer im Zusatzschild angezeigten Plakette gekennzeichnet wurden, sind vom Fahrverbot befreit.

KONTAKT

Technik braucht Sicherheit.

Kontakt