Änderungsabnahmen
Welche Änderungen an Ihrem Auto müssen Sie anmelden?
Dazu gehören alle Arten von Tuningmaßnahmen, die nach § 19 (3) StVZO bei der Behörde angemeldet werden müssen, wie z.B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Wenn Ihr Fahrzeugteil unter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) fällt, müssen Sie eine Kopie der ABE beifügen. Dieser entnehmen Sie, ob Sie für den Einbau eine Genehmigung einholen müssen und ob Sie die Fahrzeugpapiere angeben müssen.
Liegt für das Bauteil ein Teilegutachten vor, muss es unverzüglich abgenommen und eingebaut werden. Dies kann durch einen GTÜ-Prüfingenieur bei der GTÜ-Prüfstelle in Ihrer Region erfolgen. Eine entsprechende Änderung nach § 19 (3) StVZO wird mit einer Änderungsabnahmebescheinigung dokumentiert.
Keine ABE oder kein Teilegutachten vorhanden?
Hat Ihr Bauteil keine ABE oder Teilegutachten oder erfüllt es nicht die darin beschriebenen Anforderungen (z.B. den Einsatzbereich), benötigen Sie eine behördliche Einzelgenehmigung nach § 19 (2) StVZO. Um diese Genehmigung zu erhalten, benötigen Sie außerdem eine behördliche Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO. Wenn Sie Änderungen an Ihrem Auto vornehmen, z. B. die Räder oder die Reifen wechseln, kann sich das auch auf die Geräuschkulisse des Autos auswirken.
Nur zeichnungsberechtigte Personen des Technischen Dienstes der GTÜ können Genehmigungen ändern. Wählen Sie in der GTÜ-Vertragspartnersuche einfach "Gutachten Einzelabnahme § 21 StVZO/§19 (2) StVZO" oder "Vollgutachten nach § 21 StVZO".
Wenn Sie sich bei Änderungen an Ihrem Fahrzeug unsicher sind, wenden Sie sich bitte an uns, bevor Sie Änderungen vornehmen.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und Ihr Auto ohne Genehmigung umgebaut wurde, kann es sein, dass Sie nicht von Ihrer Versicherung gedeckt sind. Das kann für Sie sehr teuer werden.
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen
Die GTÜ-Prüfingenieur:innen beurteilen die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug unter Berücksichtigung der entsprechenden Prüfzeugnisse.
Papiere nicht vergessen
Bringen Sie zur Begutachtung der Änderungen bitte folgende Unterlagen mit:
- Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I
- Prüfzeugnisse wie z. B. Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Herstellerbescheinigung
Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit
Der Polizei kann etwas an Ihrem Auto aufgefallen sein, das nicht den Vorschriften in § 5 FZV entspricht. Das können zum Beispiel Veränderungen, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung oder viel Lärm sein. Wenn die Polizei einen dringenden Verdacht hat, wird sie eine Mängelanzeige verfassen. Sie müssen die in der Liste aufgeführten Mängel von einer offiziellen Organisation, z.B. uns - der GTÜ Soest, beheben lassen. Wenn Sie das nicht tun, wird die Behörde Ihr Auto stilllegen.
Sie sind unsicher, ob die Mängeleinstufung korrekt ist?
Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Auto haben, etwa mit der Beleuchtung, den Reifen oder dem Auspuff, kann Ihnen der GTÜ-Prüfingenieur in Ihrer Nähe weiterhelfen. Die GTÜ empfiehlt, diese Probleme so schnell wie möglich in einer Fachwerkstatt beheben zu lassen.
Weitere Fragen?
Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt, wenn Sie Änderungen an Ihrem Auto vornehmen? Worauf muss ich beim Tunen und Verbessern meines Autos achten? Und woran erkenne ich, ob ein Angebot meines Autos seriös ist oder nicht? Jedes Auto ist anders, daher ist es schwierig, allgemeine Ratschläge zu Tuning und Modifikationen zu geben. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.
