UVV-Untersuchung

UVV-Untersuchung

Prü­fun­gen nach den Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten (UVV)

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter bei der Arbeit verantwortlich. Zu diesem Zweck erlassen die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV).

Wir sind Ihr kompetente Partner, der Kfz-Betriebe in vielen Fragen des Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheit unterstützt.

Prü­fun­gen nach den Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten (UVV)

Vorteile mit der GTÜ

Die Vorteile liegen auf der Hand: Wir als GTÜ-Experten, die sich ständig weiterbilden, sind immer auf dem neuesten Stand. Wir können Sie als Werkstattbesitzer ausführlich beraten und auf Defizite in der sicherheitsrelevanten Ausstattung hinweisen. Das reduziert das Unfallrisiko auf ein Minimum und vermeidet kostspielige Arbeitsausfälle und Folgekosten.

Die häufigsten Prüfobjekte im Kfz-Betrieb sind:

  • Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
  • Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
  • Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische und Grubenheber)
  • Leitern und Tritte
  • Flüssigkeitsstrahler
  • Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
  • Rollenprüfstände
  • Flüssiggasanlagen
  • Verdichter
  • Winden-, Hub- und Zuggeräte
  • Lastaufnahmemittel
  • Arbeitsplatzlüftung
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
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Technik braucht Sicherheit.

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